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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.
Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldrechner
Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:
Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Zuständigkeit:
A-H = Frau Marissa Laslo
I-P = Herr Jens Schwalbach
Q-Z = Herr Harald Kartal
Wohngeldgesetz
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-923
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-415
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-942
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.
Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldrechner
Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:
Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Zuständigkeit:
A-H = Frau Marissa Laslo
I-P = Herr Jens Schwalbach
Q-Z = Herr Harald Kartal
Wohngeldgesetz
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/35401/show