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Vollstreckungsverfahren

Kurzbeschreibung

Offene Forderung werden zunächst gemahnt. Sollte auch während der in der Mahnung gesetzten Frist kein Zahlungseingang festgestellt werden können, wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Hierbei nimmt der Vollzugsbeamte persönlich mit den säumigen Bürger Kontakt auf und leitet hiermit die Beitreibung der noch offenen Forderungen inkl. Mahngebühren ein.

Das Vollstreckungsverfahren verursacht bis zur vollständigen Zahlung weitere Kosten bzw. Gebühren.

Zuständige Einrichtungen

  • Stadtkasse
      • Straße: Markt Hausnummer: 9
      • PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen

Zuständige Kontaktpersonen