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Sterbeurkunde

Beschreibung

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Bitte klicken Sie im letzten Schritt der Onlinedienstleistung "Ausfüllvorgang abschließen" auf den Speichern-Button und schicken Sie das generierte PDF an: standesamt@geilenkirchen.de.  

Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Bankverbindung zwecks Überweisung der Gebühr!

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, um vor dem Nachlassgericht eine Erbangelegenheit zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können?

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:

  • Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie den Ort und Zeitpunkt des Todes.
  • Sterbeeintrag für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
  • internationale Sterbeurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.

 Sie können die Urkunde online, schriflich oder durch persönliche Vorsprache anfordern.

Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.

§ 60 Personenstandsgesetz

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen

Standes- und Friedhofsamt

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.

Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Sterbeurkunde gebührenfrei, sofern Sie einen Nachweis vorlegen können.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen