BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Einbürgerung
Beschreibung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Sind Sie Ausländerin/Ausländer und möchten in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Genaue Information finden Sie im Serviceportal des Kreises Heinsberg.
§§ 8 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Unter anderem:
- Antragsformular
- aktuelles Passfoto
Das Antragsformular können Sie im Bürgerbüro abholen.
Bei Fragen zur Einbürgerung und weiteren nötigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung Heinsberg.
Bürgerbüro
Den vollständigen Antrag können Sie im Bürgerbüro oder bei der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschrift auf dem Antrag ist erst bei Abgabe des Antrags zu leisten.
entnehmen Sie bitte dem Serviceportal des Kreises Heinsberg.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Sind Sie Ausländerin/Ausländer und möchten in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Genaue Information finden Sie im Serviceportal des Kreises Heinsberg.
§§ 8 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Unter anderem:
- Antragsformular
- aktuelles Passfoto
Das Antragsformular können Sie im Bürgerbüro abholen.
Bei Fragen zur Einbürgerung und weiteren nötigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung Heinsberg.
Den vollständigen Antrag können Sie im Bürgerbüro oder bei der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschrift auf dem Antrag ist erst bei Abgabe des Antrags zu leisten.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7199/show