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Kindergartenangelegenheiten

Beschreibung

Die Stadt Geilenkirchen erhebt für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege in ihrem Zuständigkeitsbereich Elternbeiträge. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten.

Eltern, die einen Kindergartenplatz für ihr Kind suchen, finden mit dem Kita-Navigator  einen Überblick über die Kitas in der Stadt Geilenkirchen sowie die Möglichkeit der Online-Registrierung. Auskünfte hierzu erteilt Frau Eiling.

Zuständigkeiten:

  • Kindergartenbeiträge für städtische Kitas: Frau Welfens 
  • Kindergartenbeiträge für Kitas in anderer Trägerschaft: Frau Burgardt
  • Betriebskosten der städtische Kindertagesstätten: Frau Simons 

 

Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen (diese finden Sie unten unter Formulare/Dokumente zum Einsehen und Ausdrucken als PDF-Dokument)

Für die Elternbeiträge:

  • Verbindliche Erklärungen zum Elterneinkommen
  • elektronische Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheide, sonstige Einkommensnachweise

 

Jugend- und Sozialamt

Zuständig für die Kindergärten St. Anna Tripsrath, St. Mariä Namen Gillrath, St. Ursula, St. Gereon Würm, St. Johann Baptist Lindern, Waldwichtel e. V. Niederheid, Integrativer Kindergarten Triangel Bauchem, Integrat. KiTa Triangel Hünshoven (Übergangsgruppe), AWO Stadtmitte, AWO Jahnstraße und AWO Lütticher Straße ist Frau Kristina Burgardt. Für die städtischen Kindertagesstätten Teveren, Bauchem, Immendorf, die städtische Kindertagesstätte "Wurmmatrosen" und die städtische Kindertagesstätte Beeck ist Frau Britta Welfens zuständig.