Beistandschaft

Beschreibung

Eine Beistandsschaft beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes durch Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil (wowohl gerichtlich als auch außergerichtlich).

Jugend- und Sozialamt

§ 1712 ff BGB

Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ggfls. Sorgerechtsentscheidungen sowie vorhandene Unterlagen über Unterhaltsansprüche (Urkunden, Titel, Vergleiche, unterhaltsrechtlich relevanter anwaltlicher Schriftverkehr)

Zur Vermeidung einer Doppelvertetung bitte vorab prüfen, ob derzeit ein Anwalt mit der Unterhaltungsansprüche beauftragt ist.

Die Einrichtung einer Beistandsschaft ist freiwiliig, hat keine Einschränkung der elterlichen Sorge zur Folge und kann jederzeit schriftlich beendet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen