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Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Grundstücke können mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zum Tun, Dulden oder Unterlassen belastet werden, die über die Verpflichtung, die sich aus dem Gesetzen ergeben, hinausgehen. Beispielsweise kann die Abstandsfläche eines Gebäudes per Baulast auf einem Nachbargrundstück gesichert werden. Voraussetzung ist natürlich die ausdrückliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten.
§ 85 BauO NRW
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage vorzugsweise per E-Mail unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) sowie der Rechnungsanschrift!
Bitte beachten Sie!
Sofern Sie nicht selbst Eigentümer/in des Grundstücks sind, so ist eine Vollmacht des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.
Bei schriftlicher Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden folgende Gebühren erhoben:
Unbelastetes Grundstück: 30,00 € je Grundstück
Belastetes Grundstück: 50,00 € bis 150,00 € je Grundstück
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-222
-
E-Mail: patrick.kalus@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-238
-
E-Mail: sandra.moors@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-226
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-219
-
E-Mail: oliver.vanhall@geilenkirchen.de
Grundstücke können mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zum Tun, Dulden oder Unterlassen belastet werden, die über die Verpflichtung, die sich aus dem Gesetzen ergeben, hinausgehen. Beispielsweise kann die Abstandsfläche eines Gebäudes per Baulast auf einem Nachbargrundstück gesichert werden. Voraussetzung ist natürlich die ausdrückliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten.
§ 85 BauO NRW
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage vorzugsweise per E-Mail unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) sowie der Rechnungsanschrift!
Bitte beachten Sie!
Sofern Sie nicht selbst Eigentümer/in des Grundstücks sind, so ist eine Vollmacht des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8004/show