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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Beschreibung
Hochgradig sehbehinderte Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist, erhalten auf Antrag eine Hilfe für hochgradig Sehbehinderte. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen und nur an Personen gezahlt, die ihren gewönlichen Aufenthalt in NRW haben.
Gesetz für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes NRW
- augenfachärtzliche Bescheinigung
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes bzw. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Bestellungsurkunde des Betreuers
- ggf. Vollmacht
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern bzw. Staatenlosen
- Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl
Jugend- und Sozialamt
Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Sie finden den Antrag unter "Dokumente".
Er kann ausgedruckt werden und mit den notwendigen Bescheinigungen von Ihnen selber zum Landschaftsberband geschickt werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Hochgradig sehbehinderte Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist, erhalten auf Antrag eine Hilfe für hochgradig Sehbehinderte. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen und nur an Personen gezahlt, die ihren gewönlichen Aufenthalt in NRW haben.
Gesetz für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes NRW
- augenfachärtzliche Bescheinigung
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes bzw. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Bestellungsurkunde des Betreuers
- ggf. Vollmacht
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern bzw. Staatenlosen
- Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl
Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Sie finden den Antrag unter "Dokumente".
Er kann ausgedruckt werden und mit den notwendigen Bescheinigungen von Ihnen selber zum Landschaftsberband geschickt werden.