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Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Beschreibung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL" oder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionsstörung, können Sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blauer Parkausweis) beantragen.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Der Ausweis berechtigt beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles Passfoto
Bürgerbüro
- blauer Parkausweis in der Regel sofort
- orangener Parkausweis bis zu 6 Monate
Die Vorsprache im Bürgerbüro kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie bitte hierzu das Formular, siehe Downloads.
Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.
- in Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
- gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL" oder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionsstörung
Schwerbehinderten Menschen, die nicht das Merkzeichen „aG" oder „BL" führen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.
Keine
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL" oder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionsstörung, können Sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blauer Parkausweis) beantragen.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Der Ausweis berechtigt beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles Passfoto
- in Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
- gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL" oder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionsstörung
Schwerbehinderten Menschen, die nicht das Merkzeichen „aG" oder „BL" führen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.
- blauer Parkausweis in der Regel sofort
- orangener Parkausweis bis zu 6 Monate
Die Vorsprache im Bürgerbüro kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie bitte hierzu das Formular, siehe Downloads.
Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8127/show