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Schwerbehindertenausweise

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:

  • Auskünfte erteilen
  • Ausgabe von Anträgen und Info-Material
  • Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
  • Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
  • Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
  • Rückgabe von Ausweisen
  • Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen

Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)

Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte

Jugend- und Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen