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Schwerbehindertenausweise
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:
- Auskünfte erteilen
- Ausgabe von Anträgen und Info-Material
- Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
- Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
- Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
- Rückgabe von Ausweisen
- Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)
Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte
Jugend- und Sozialamt
Zuständige Einrichtungen
- Jugend- und Sozialamt
-
- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-902
-
E-Mail: klemens.dressen@geilenkirchen.de
Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:
- Auskünfte erteilen
- Ausgabe von Anträgen und Info-Material
- Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
- Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
- Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
- Rückgabe von Ausweisen
- Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)
Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8129/show