Abfallbeseitigungsgebühren

Beschreibung

Abfallbeseitigungsgebühren erhebt die Stadt aufgrund der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Abfallbeseitigung angeschlossenen Grundstücke. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grunstückes, so sind sie Gesamtschuldner.

 

Als Benutzungsgebühren gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung werden erhoben:

  1. Grundgebühr für das 120/240l Restabfallgefäß ab 01.01.2026 86,00 €
  2. Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung ab 01.01.2026 258,00 €

  3. Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2026 516,00 €

  4. Grundgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung  ab 01.01.2026 387,00 €

  5. Grundgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2026 774,00 €

  6. Gewichtsgebühr 1 kg Rest-/Bioabfall 01.01.2026 0,27 €/Kilo.

  7. Änderungsgebühr gemäß § 3 Abs. 3 ab 01.01.2026 15,00 €/Änderung

 

Bei wöchentlich zweimaliger Abfuhr bei den Restabfallcontainern (Abs. 1 Buch­staben c und e) er­höht sich die Ge­bühr auf das Dop­pelte.

Für die Annahme von Grünabfällen an dem Zwischenlagerplatz in Niederheid wird eine Gebühr von 1,00 € je angefangene 100 l erho­ben.

 

Zuständige Einrichtungen

  • Kämmerei
      • Straße: Markt Hausnummer: 9
      • PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen

Zuständige Kontaktpersonen