Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.

Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau

Wohnungseigentumsgesetz

Zuständige Einrichtungen

  • Bauaufsichtsamt
      • Straße: Markt Hausnummer: 9
      • PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen

Zuständige Kontaktpersonen