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Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen
Beschreibung
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.
Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepageder Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt.
Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.
Hauptamt
Zuständige Einrichtungen
- Hauptamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-136
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.
Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepageder Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt.
Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8277/show