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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Kurzbeschreibung
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich erfolgen. Entweder online, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, oder im Bürgerbüro (der Antrag wird anschließend an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet).
Gewerbeordnung (GewO)
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, eine Vertretungsmacht
- bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen sowie die Anschrift der Empfängerbehörde zwingend erforderlich
- die Vertretungsbefugnis des (gesetzlichen) Vertreters der juristischen Person oder Personenvereinigung (der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen)
- juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen
Bürgerbüro, Amt für öffentliche SIcherheit und Ordnung
In der Regel innerhalb von 3 Wochen
Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
- Sie sind in Geilenkirchen gemeldet
- oder das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit wird in Geilenkirchen ausgeübt oder soll in Geilenkirchen ausgeübt werden
13,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-922
-
E-Mail: juergen.jansen@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich erfolgen. Entweder online, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, oder im Bürgerbüro (der Antrag wird anschließend an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet).
Gewerbeordnung (GewO)
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, eine Vertretungsmacht
- bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen sowie die Anschrift der Empfängerbehörde zwingend erforderlich
- die Vertretungsbefugnis des (gesetzlichen) Vertreters der juristischen Person oder Personenvereinigung (der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen)
- juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen
- Sie sind in Geilenkirchen gemeldet
- oder das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit wird in Geilenkirchen ausgeübt oder soll in Geilenkirchen ausgeübt werden
In der Regel innerhalb von 3 Wochen
Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8332/show