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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Beschreibung

Bitte beachten Sie:

Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich erfolgen. Entweder online, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, oder im Bürgerbüro (der Antrag wird anschließend an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet).

Gewerbeordnung (GewO)

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, eine Vertretungsmacht
  • bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen sowie die Anschrift der Empfängerbehörde zwingend erforderlich
  • die Vertretungsbefugnis des (gesetzlichen) Vertreters der juristischen Person oder Personenvereinigung (der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen)
  • juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen

Bürgerbüro, Amt für öffentliche SIcherheit und Ordnung

In der Regel innerhalb von 3 Wochen

Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

  • Sie sind in Geilenkirchen gemeldet
  • oder das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit wird in Geilenkirchen ausgeübt oder soll in Geilenkirchen ausgeübt werden

13,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen