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Aussiedler, Spätaussiedler, Vertriebenenangelegenheiten
Beschreibung
Die Zuständigkeit der o.g. Aufgaben ist auf die Bundesverwaltungsämter übergegangen. Es werden lediglich Arbeiten in ganz geringem Umfang vorgenommen. Diese sind: Entgegenahme und Weiterleitung von Anträgen auf Feststellungen und Leistungen, Hilfestellung für Bundesverwaltungsämter, Einholung von Beweismitteln, Anhörungen, Verwaltung der Vertriebenenakten/Abgabe von Akten und Erteilung von Auskünften.
Jugend- und Sozialamt
Zuständige Einrichtungen
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Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-902
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E-Mail: klemens.dressen@geilenkirchen.de
Die Zuständigkeit der o.g. Aufgaben ist auf die Bundesverwaltungsämter übergegangen. Es werden lediglich Arbeiten in ganz geringem Umfang vorgenommen. Diese sind: Entgegenahme und Weiterleitung von Anträgen auf Feststellungen und Leistungen, Hilfestellung für Bundesverwaltungsämter, Einholung von Beweismitteln, Anhörungen, Verwaltung der Vertriebenenakten/Abgabe von Akten und Erteilung von Auskünften.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8333/show