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Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen

Beschreibung

  • Beratung und Unterstützung allein betreuender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowei des Elternteils aus Anlass der Geburt des Kindes.
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen beide Elternteile.

§ 18 SGB VIII, § 1615 BGB

Personalausweis, Einkommensnachweise

Jugend- und Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen