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Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Zuständigkeit Jobcenter
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)
- Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-923
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-415
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-942
-
E-Mail: wohngeldstelle@geilenkirchen.de
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Zuständigkeit Jobcenter
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)
- Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8339/show