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E-Government

Beschreibung

Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.

Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über  stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.

E-Government-Gesetz EGovG

Service-Konto NRW für E-Government Dienste

https://servicekonto.nrw/serviceaccount/

Zuständige Einrichtungen

  • Hauptamt
      • Straße: Markt Hausnummer: 9
      • PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen

Zuständige Kontaktpersonen