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E-Government

Beschreibung

Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.

Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über  stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.

E-Government-Gesetz EGovG

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen