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E-Government
Beschreibung
Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.
Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.
E-Government-Gesetz EGovG
Service-Konto NRW für E-Government Dienste
Zuständige Einrichtungen
- Hauptamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Abteilungsleitung
-
Telefon: 02451 629-122
-
E-Mail: stefan.hennes@geilenkirchen.de
Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.
Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.
E-Government-Gesetz EGovG
Service-Konto NRW für E-Government Dienste
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8423/show