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Gewerbesteuer

Beschreibung

In Verbindung mit der jährlichen Steuererklärung ermittelt das Finanzamt für jeden Gewerbebetrieb auf Grundlage des erzielten Ertrags den Steuermessbetrag, der den jeweiligen hebeberechtigten Städten und Gemeinden mitgeteilt wird. 
Einwendungen gegen die Berechnung des Messbetrages sind aus diesem Grund immer an das Finanzamt zu richten.

Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird dieser Messbetrag mit  Gewerbesteuerhebesatz (Hundertsatz) multipliziert. Über die Höhe dieses Hebesatzes entscheidet der Rat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung.

Der aktuelle Hebesatz der Stadt Geilenkirchen beträgt 430 %.

Die Höhe des Hebesatzes der Stadt Geilenkirchen entwickelte sich wie folgt:


1986 – 1992 320 %
1993 – 1997 350 %
1998 – 2002 380 %
2003 – 2007 400 %
2008 - 2010  380 %
2011             403%
2012             411%
ab 2013        415 %
ab 2014        416 %
ab 2016        418 %
ab 2022        430 %

 

Zuständige Einrichtungen