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Gleichstellungsangelegenheiten
Beschreibung
Allgemeines
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Zur Verwirklichung dieses Grundrechts wurde das Landesgleichstellungsgesetz erlassen, das unter anderem für Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt. Die Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in den Gemeinden wird durch die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung haben und stehen den Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Gleichstellung zur Verfügung. Hierzu gehören Themen wie: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Wiedereinstieg in den Beruf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen oder Mobbing.
Interessante Externe Links:
- www.frauennrw.de: bietet einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote
- www.bmfsfj.de: die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereit.
- www.gleichstellungsstrategie.de/
Erste Gleichstellungsstrategie des Bundes mit Zielen der Gleichstellung - www.familien-wegweiser.de: der Familienwegweiser ist ebenfalls ein Angebot des Bundesministeriums und bietet umfangreiche Informationen und Hilfen zu folgenden Themen: Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, Alleinerziehung, Betreuung usw.
- www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/: Möglichkeit der Berechnung des Elterngeldes
- Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW http://www.frauen-info-netz.de/
- Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser
Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
§ 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
§ 4 Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
Hauptamt
Downloads
- Gleichstellungsplan 2021-2025
- Landesgleichstellungsgesetz NRW
- Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Flyer Entgeltransparenzgesetz
- Flyer Frauenberatungstelle Erkelenz
- Flyer Frauenberatungsstelle Erkelenz Rückseite
- Flyer Gleiche Chancen
- Flyer Schwangerschaftsberatung
- Flyer Schwangerschaftsberatung
- Flyer Zuflucht für junge Mädchen und Frauen
- Flyer Zuflucht für junge Mädchen und Frauen Rückseite
- Frauenhaus im Kreis Heinsberg
- Wichtige Telefonnummern für Hilfsangebote
- Angebote im Kreis Heinsberg für neu zugewanderte Frauen
- 10 Jahre Pflegetelefon, wichtige Informationsquelle für pflegende Angehörige
Zuständige Einrichtungen
- Gleichstellungsbeauftragte
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- E-Mail:
gleichstellung@geilenkirchen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
-
Telefon: 02451 629-127
-
E-Mail: lydia.walber@geilenkirchen.de
-
-
Position: Gleichstellungsbeauftragte
-
Telefon: 02451 629-413
Allgemeines
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Zur Verwirklichung dieses Grundrechts wurde das Landesgleichstellungsgesetz erlassen, das unter anderem für Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt. Die Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in den Gemeinden wird durch die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung haben und stehen den Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Gleichstellung zur Verfügung. Hierzu gehören Themen wie: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Wiedereinstieg in den Beruf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen oder Mobbing.
Interessante Externe Links:
- www.frauennrw.de: bietet einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote
- www.bmfsfj.de: die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereit.
- www.gleichstellungsstrategie.de/
Erste Gleichstellungsstrategie des Bundes mit Zielen der Gleichstellung - www.familien-wegweiser.de: der Familienwegweiser ist ebenfalls ein Angebot des Bundesministeriums und bietet umfangreiche Informationen und Hilfen zu folgenden Themen: Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, Alleinerziehung, Betreuung usw.
- www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/: Möglichkeit der Berechnung des Elterngeldes
- Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW http://www.frauen-info-netz.de/
- Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser
Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
§ 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
§ 4 Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8511/show