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Beurkundung von Sterbefällen
Beschreibung
Verstirbt eine Person in Geilenkirchen, so wird der Sterbefall vom Standesamt Geilenkirchen beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis letzter Wohnsitz
- Personenstandsurkunden
Standes- und Friedhofsamt
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Standes- und Friedhofsamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-934 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
standesamt@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Abteilungsleitung
-
Telefon: 02451 629-926
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-925
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-924
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Verstirbt eine Person in Geilenkirchen, so wird der Sterbefall vom Standesamt Geilenkirchen beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis letzter Wohnsitz
- Personenstandsurkunden
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9664/show