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Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen
Beschreibung
Bei vielen Grabarten ist eine Einfassung vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht häufig der Wunsch, auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Dies kann z.B. ein Grabdenkmal und/oder eine Grababdeckung aus Stein sein. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Friedhofsamtes zu beantragen.Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt.
- Grabmalantrag
Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.
Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, müssen Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole, Darstellungen ihrer Form und Anordnung im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung sowie der Textinhalt vorgelegt werden.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden.
Hinweis: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres davon Gebrauch gemacht wird.
Standes- und Friedhofsamt
Zur Beantragung muss der Antragsteller Nutzungsberechtigter an einer Grabstätte auf einem Friedhof der Stadt Geilenkirchen sein.
§ 9 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geilenkirchen
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Zuständige Einrichtungen
- Standes- und Friedhofsamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-934 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
standesamt@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Abteilungsleitung
-
Telefon: 02451 629-926
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-925
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-924
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Bei vielen Grabarten ist eine Einfassung vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht häufig der Wunsch, auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Dies kann z.B. ein Grabdenkmal und/oder eine Grababdeckung aus Stein sein. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Friedhofsamtes zu beantragen.Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt.
- Grabmalantrag
Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.
Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, müssen Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole, Darstellungen ihrer Form und Anordnung im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung sowie der Textinhalt vorgelegt werden.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden.
Hinweis: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres davon Gebrauch gemacht wird.
Zur Beantragung muss der Antragsteller Nutzungsberechtigter an einer Grabstätte auf einem Friedhof der Stadt Geilenkirchen sein.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9667/show