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Aufstellen von Containern im Straßenraum
Beschreibung
Nach § 32 Straßenverkehrs-Ordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch Gehweg, Radweg, und evtl. vorhandene Seiten- und Parkstreifen. Container bzw. Wechselbehälter dürfen dort somit nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziffer 8 Straßenverkehrsordnung erteilt hat. Als Mindestvoraussetzung für eine Genehmigung ist die sachgerechte Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern erforderlich.
Straßenverkehrsordnung
Antragsformular
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Der Antrag für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.
Die Gebühr für eine Genehmigung zur Aufstellung eines Containers im Straßenraum beträgt 65,00 €.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-946
-
E-Mail: theo.janssen@geilenkirchen.de
Nach § 32 Straßenverkehrs-Ordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch Gehweg, Radweg, und evtl. vorhandene Seiten- und Parkstreifen. Container bzw. Wechselbehälter dürfen dort somit nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziffer 8 Straßenverkehrsordnung erteilt hat. Als Mindestvoraussetzung für eine Genehmigung ist die sachgerechte Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern erforderlich.
Straßenverkehrsordnung
Antragsformular
Der Antrag für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9668/show