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Bauordnungsbehördliche Verfahren
Bauordnungsbehördliche Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen. Entsprechende Verstöße sind insbesondere ungenehmigte Errichtungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen oder mangelnde Unterhaltungen baulicher Anlagen, sodass von diesen eine Gefahr ausgeht.
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: