BIS: Dienstleistungen A-Z
- Abbruch von Gebäuden,
- Abfallbanking,
Sie haben mit dem Abfallbanking die Möglichkeit, die auf ihrem Grundstück bisher angefallenen Leerungen der gebührenrelevanten Tonnen abzurufen. Durch Eingabe Ihres Aktenzeichens (AZFA/EW-Nummer) und Ihres Kassenzeichens (finden Sie beides auf dem Steuerbescheid) können Sie sämtliche Leerungen einsehen. Durch diese Eingaben ist Ihr Datenschutz selbstverständlich gewährleistet.
- Abfallbehälter,
- Abfallbeseitigungsgebühren,
- Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- Ablichtung aus dem Eheregister (Familienbuch),
- Ahnenforschung,
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD),
- Altbatterien,
- Altenhilfe,
- Altglas,
- Altlastenverdacht,
- Altmedikamente,
- Altöl,
- Altpapier,
- Ampelanlagen,
- Angleichung des Namens,
- Anliegen ohne Termin im Bürgerbüro,
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten folgende Angelegenheiten erledigen:
- Die Abholung von Ausweisen und Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Die Auskunft über die Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id).
- Anschriftenänderung KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Arbeiten im Straßenraum, Halteverbote und Aufstellen von Gerüsten oder Kränen,
- Arbeitgeber Stadtverwaltung,
- Arbeitslosengeld II, Bearbeitung,
- Archiv,
- Asylbewerberleistungen,
- Aufholen nach Corona Förderprogramm vom Bund und dem Land NRW,
- Aufstellen von Containern im Straßenraum,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Auskunfts- und Übermittlungssperren,
- Aussiedler, Spätaussiedler, Vertriebenenangelegenheiten ,
- Ausweisdokument abholen,
Für die Abholung Ihres Ausweises ist kein Termin erforderlich.
Sie können Ihren Ausweis/Pass ohne Termin täglich (außer Dienstags) zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen.
Bitte beachten Sie, dass der neue Ausweis/Pass nur bei Vorlage des bisherigen Ausweises/Passes ausgehändigt werden kann!
- Ausweisdokumente für Kinder,
- Ausweisdokument verloren/gestohlen,
- Änderung der Hauptwohnung,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Änderung der Personendaten,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Bauabnahme,
- Bauanträge,
- Bauberatung,
- Baugenehmigung,
- Baugrundstücke in Geilenkirchen,
- Bauhofangelegenheiten,
- Baulastenverzeichnis,
- Bauleitplanung,
- Baumspende,
- Bauordnungsbehördliche Verfahren,
- Befreiung Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht,
- Befreiung von der Ausweispflicht,
- Beglaubigungen,
Für Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften benötigen Sie einen Termin!
Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in der Regel sofort. Bei einer größeren Anzahl von Beglaubigungen und/oder höherem Publikumfsaufkommen kann es jedoch erforderlich sein, die Kopien zu hinterlegen. Sie werden in diesem Fall benachrichtigt, sobald die Kopien abgeholt werden können.
- Behindertenbeauftragter,
- Beistandschaft ,
- Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen ,
- Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit,
- Bestattungen,
- Betreuung von städt. Waldflächen,
- Betriebskostenzuschuss für Kindergärten und Kindergartenbedarfsplanung,
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wird die Gruppenstruktur der Kindertagesstätten im Stadtgebiet und die damit verbundene Belegung geplant. Hiervon hängt insbesondere die finanzielle Sicherheit der Kindertagesstätten ab, da die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der Zahl der belegten Plätze berechnet werden. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die Beantragung der Landesmittel, Bewilligung der Betriebskosten und Überprüfung der Verwendungsnachweise sowie die Verteilung der Landesmittel in den Bereichen PLUS-Kita, der Sprachförderpauschalen und der Zuwendungen zu den Fortbildungen im Elementarbereich etc. liegen in diesem Aufgabenbereich.
- Beurkundungen von Geburten,
- Beurkundung und Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen,
- Beurkundung von Sterbefällen,
- Bildung und Teilhabe,
- Bildung und Teilhabe für Empfänger von ALG II,
- Bioabfall,
- Blindengeld,
- Brücken, Stützmauern und Rückhaltebecken,
- Brunnen,
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheide (Organisation und Durchführung),
- Bürgersteige,
- E-Government,
- Ehefähigkeitszeugnisse,
- Ehenamensbestimmung,
- Eheschließung und Anmeldung,
- Eheurkunde,
- Ehrungen ,
- eID Karte für Unionsbürger beantragen,
- Einbürgerung,
- Einebnung eines Grabes,
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Einsichtnahme und Bereitstellung von archivierten Bauakten,
- Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes,
- Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe ,
- Elektrokleingeräte,
- Elektronische Melderegisterauskunft,
- Energieberatung,
- Erschließungsbescheinigungen,
- Erziehungshilfen ,
- Fahrausweise für Schüler ,
- Fahrerlaubnis Ersterteilung / Erweiterung / Wiedererteilung beantragen,
- Fahrgastbeförderung Ersterteilung / Verlängerung,
- Fahrradboxen,
- Fairtrade-Stadt,
- Ferienspiele,
- Festaufzüge (Genehmigung),
- Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen ,
- Freistellungsverfahren,
- Führerscheinantrag,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Führungszeugnis,
Für die Beantragung eines Führungszeugnis benötigen Sie keinen Termin. Sie können das Führungszeugnis täglich (außer Dienstags) zu den angegebenen Öffnungszeiten persönlich beantragen.
- Fundbüro,
Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Fußgängerwege,
- FUTURE SITE InWEST Industriegebiet,
- Gartenwasserzähler,
- Gaststättenerlaubnis,
- Geburtsurkunde,
- Gehörlosenhilfe ,
- Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen,
- Geschäftsführung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses,
- Gewerbesteuer,
- Gewerbewesen,
- Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ,
- Glasfaser im Stadtgebiet Geilenkirchen,
- Gleichstellungsangelegenheiten,
- Grenzlandtheater,
- Grundbesitzabgaben,
- Grundstücksverwaltung,
- Grundstücksverwaltung inkl. Kleingärten,
- Grundwasser,
- Grünflächen (Unterhaltung von Rasen- und Beetanlagen),
- Grünflächenentwicklung,
- Grünschnitt,
- Integrationsbeauftragte,
- Internationale Jugendbegegnungen,
- Internationaler Führerschein,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung und Austellung erfolgt nur durch die Führerscheinstelle des Kreises Heinsberg. Sie können den Antrag beim Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben. Sofern Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Wochen beträgt.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
- Kanalanschlussbeiträge,
- Kanalbenutzungsgebühren,
- Kanaldichtigkeit von Privatkanälen,
- Kanalkataster, Kanalleitungsnetz, Auskünfte,
- Kindergartenangelegenheiten,
- Kirmesveranstaltungen,
- Klimaschutz,
- KoKoBe im Kreis Heinsberg,
- Konzessionen für Versorger,
- Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschem mit geistiger Behinderung,
- Krankenhilfe,
- Kreisverkehre,
- Kulturprogramm,
- Kulturverein GK Kulturgut e.V.,
- Kunsthandwerkermarkt,
- Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren,
- Mängelmelder,
Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Homepage,
mit dem untenstehenden Link gelangen Sie zur Startseite unseres Mängelmelders. Dort können Sie uns schnell und unkompliziert Ihre Entdeckungen im Stadtgebiet mitteilen.
Ob wackelnde Gehwegplatten, umgefallene Verkehrszeichen, überfüllte Mülleimer, flackernde Straßenlaternen oder wilde Müllablagerungen - unterstützen Sie uns dabei, Schäden zu entdecken und Mängel zu beheben. Für Ihre Hinweise sind wir dankbar, denn auch wir können nicht überall sein.
Um Ihre Anliegen werden wir uns zeitnah kümmern; den jeweiligen Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung können Sie auf dieser Plattform ebenfalls verfolgen.
Vielen Dank, dass auch Ihnen das Erscheinungsbild unserer Stadt am Herzen liegt.
- Märkte,
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung,
Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigungen können Sie im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhalten.
- Melderecht: Abmeldung Wohnsitz,
- Melderecht: Anmeldung Wohnsitz,
- Melderecht: Hauptwohnung, Nebenwohnung, Alleinige Wohnung,
- Melderecht: Ummeldung Wohnsitz,
- Melderegisterauskunft,
Die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mieterschutzbund,
- Mietschuldenübernahme,
- Mietspiegel,
- Mobile Jugendsozialarbeit,
- Mobilität,
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte,
- Parkerleichterungsausweis (besondere Gruppen),
Für die Beantragung eines Parkerleichterungsausweis ist ein Termin notwendig!
Den Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
- Parkplätze,
- Personalausweis,
- Personalausweisverlust,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Personalrat,
- Pflegekinderdienst,
- Pflegschaften / Vormundschaften,
- Poststelle,
- Satzungen,
- Schädlingsbekämpfung,
- Schecks (Bezahlen),
- Schiedsamt,
- Schulangelegenheiten,
- Schulsozialarbeit,
- Schwerbehindertenausweise ,
- Seniorenbeauftragte,
- SEPA - Single Euro Payments Area,
- Sicherheit und Ordnung / Gefahrenabwehr und Vorbeugung,
- Sondermüll,
- Sorgerechtsangelegenheiten,
- Sozialhilfe: Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
- Sperrgut,
- Spielplätze (Planung und Unterhaltung) ,
- Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung),
- Städtepartnerschaft Geilenkirchen-Quimperlé, Geschäftsführung,
- Städtische Hochbaumaßnahmen,
- Stadtjugendring (Geschäftsführung),
- Stadtsportverband,
- Sterbeurkunde,
- Steueridentifikationsnummer erfragen,
Für die Erfragung der Steueridentifikationsnummer benötigen Sie keinen Termin! Sie können hierfür täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.
Alternativ können Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer direkt online beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
- Straßenbäume,
- Straßenbeleuchtung,
- Straßenbeschilderung,
- Straßeneinläufe und Schächte,
- Straßenmarkierung,
- Straßenreinigungsgebühren,
- Straßen und Wege, Unterhaltung und Planung,
- Straßenverkehrsbehörde,
- Umbau / Umnutzung des Gebäudes,
- Umgangsrecht,
- Umlegungsverfahren,
- Umtausch von alten Führerscheinen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
- Unterhaltstitulierung,
- Unterhaltsvorschuss,
- Unterhaltung der Sportplätze,
- Unterhaltung städt. Gebäude,
- Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine/Інформація для біженців з України,
- Untersuchungsberechtigungsschein,
Zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins benötigen Sie keinen Termin. Sie können dafür während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.
Alternativ können Sie den Antrag auch gerne schriftlich stellen (buergerbuero@geilenkirchen.de).