BIS: Dienstleistungen A-Z
- Abbruch von Gebäuden,
Antrag auf Genehmigung bzw. Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Ob ein Antrag oder eine Anzeige zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. (Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert.)
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen.
- Abfallbanking und Abfallkalender,
Sie haben mit dem Abfallbanking die Möglichkeit, die auf ihrem Grundstück bisher angefallenen Leerungen der gebührenrelevanten Tonnen abzurufen. Durch Eingabe Ihres Aktenzeichens (AZFA/EW-Nummer) und Ihres Kassenzeichens (finden Sie beides auf dem Steuerbescheid) können Sie sämtliche Leerungen einsehen. Durch diese Eingaben ist Ihr Datenschutz selbstverständlich gewährleistet.
Wichtige Hinweise
- Da die Bezirke jeweils die gesamten Ortschaften umfassen, wurde in der Papierversion des Abfallkalenders auf eine Auflistung der einzelnen Straßennamen verzichtet.
- Am 24.08.2024 ist eine Altpapiersammlung durch die Vereine für die Bezirke I und II geplant. Da am 24.08.2024 das Seifenkistenrennen in Apweiler stattfindet, verschiebt sich die Altpapiersammlung für die Ortschaft Apweiler auf Donnerstag, 29.08.2024. Die Sammlung am 29.08.2024 wird durch die Firma Drekopf und nicht durch den Verein durchgeführt. Die Sammlung in den anderen Ortschaften findet am Samstag, 24.08.2024 planmäßg durch die Vereine statt.
- Abfallbehälter,
- Abfallbeseitigungsgebühren,
- Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- Ablichtung aus dem Eheregister (Familienbuch),
- Ahnenforschung,
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD),
- Altbatterien,
- Altenhilfe,
- Altglas,
- Altmedikamente,
- Altöl,
- Altpapier,
- Ampelanlagen,
- Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen,
- Angleichung des Namens,
- Anliegen ohne Termin im Bürgerbüro,
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten folgende Angelegenheiten erledigen:
- Die Abholung von Ausweisen und Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Die Auskunft über die Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id).
- Anschriftenänderung KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Antragsformulare Bauaufsichtsamt (BauPrüfVO),
Hier finden Sie die amtlichen Vordrucke aus der Anlage zur Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen: Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO -
Hier finden Sie den Erhebungsbogen für die Bautätigkeitenstatistik.
- Arbeiten im Straßenraum, Halteverbote und Aufstellen von Gerüsten oder Kränen,
- Arbeitgeber Stadtverwaltung,
- Arbeitslosengeld II, Bearbeitung,
- Archiv,
- Asylbewerberleistungen,
- Aufstellen von Containern im Straßenraum,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Auskunfts- und Übermittlungssperren,
- Aussiedler, Spätaussiedler, Vertriebenenangelegenheiten ,
- Ausweisdokument abholen,
Für die Abholung Ihres Ausweises ist kein Termin erforderlich.
Sie können Ihren Ausweis/Pass ohne Termin täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen.
Bitte beachten Sie, dass der neue Ausweis/Pass nur bei Vorlage des bisherigen Ausweises/Passes ausgehändigt werden kann!
- Ausweisdokumente für Kinder,
- Ausweisdokument verloren/gestohlen,
- Änderung der Hauptwohnung,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Änderung der Personendaten,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Balkonkraftwerke,
Balkon Photovoltaikanlagen: Eine umweltfreundliche Energiequelle für NRW
Die Nutzung erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt, und Balkon PV-Anlagen sind eine der innovativsten und bequemsten Möglichkeiten, um selbst sauberen Strom zu erzeugen. Besonders in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewinnen Balkon PV-Anlagen immer mehr an Beliebtheit. In diesem Kontext möchten wir Ihnen einen Überblick über diese umweltfreundliche Technologie verschaffen, auch wenn die Stadt Geilenkirchen derzeit leider keine eigene Förderung anbietet.
Balkon Photovoltaikanlagen: Eine nachhaltige Energiequelle für jedermann
Balkon PV-Anlagen sind kleine, leicht installierbare PV-Module, die auf Balkonen oder Terrassen angebracht werden können. Sie sind eine ideale Lösung für Mieter oder Eigenheimbesitzer, die keine Möglichkeit haben, herkömmliche PV-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren. Diese kompakten PV-Anlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht und können den Eigenverbrauch in den eigenen vier Wänden deutlich erhöhen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Ein weiterer Vorteil von Balkon PV-Anlagen ist ihre einfache Installation und Wartung. Sie benötigen keine aufwendigen Baumaßnahmen oder spezielle Genehmigungen. Es genügt, die Module auf dem Balkon anzubringen und mit dem Stromnetz zu verbinden. Die meisten Balkon PV-Anlagen verfügen über intelligente Überwachungssysteme, die Ihnen in Echtzeit anzeigen, wie viel Strom Sie erzeugen und verbrauchen.
Weitere Informationen und technische Hintergründe sind auf den folgenden Seiten der Verbraucherzentrale sehr umfassend beschrieben: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de
Leider bietet die Stadt Geilenkirchen derzeit keine eigenen Förderprogramme für Balkon PV-Anlagen an. Dennoch ermutigen wir alle Bürgerinnen und Bürger, die in Erwägung ziehen, auf saubere Energie umzusteigen, in eine Balkon PV-Anlage zu investieren. Die Investition in Balkon PV-Anlagen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann auch langfristig Ihre Energiekosten senken.
Insgesamt sind Balkon PV-Anlagen eine vielversprechende Option für alle, die ihren eigenen Beitrag zur Energiewende leisten möchten, auch wenn eine lokale Förderung derzeit leider nicht verfügbar ist. Die steigende Nachfrage in der Verwaltung nach umweltfreundlichen Energiequellen zeigt, dass die Zukunft in Geilenkirchen und darüber hinaus in der Bundesrepublik Deutschland immer nachhaltiger wird.
- Bauabnahme/Bauüberwachung,
- Bauanträge / Baugenehmigung,
- Bauberatung,
- Baugrundstücke in Geilenkirchen,
- Bauhofangelegenheiten und Mängelmelder,
- Baulastenverzeichnis,
- Bauleitplanung,
- Baumspende,
- Bauordnungsbehördliche Verfahren,
- Befreiung Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht,
- Befreiung von der Ausweispflicht,
- Beglaubigungen,
Für Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften benötigen Sie einen Termin!
Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in der Regel sofort. Bei einer größeren Anzahl von Beglaubigungen und/oder höherem Publikumfsaufkommen kann es jedoch erforderlich sein, die Kopien zu hinterlegen. Sie werden in diesem Fall benachrichtigt, sobald die Kopien abgeholt werden können.
- Behindertenbeauftragter,
- Beistandschaft ,
- Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen ,
- Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit,
- Bestattungen,
- Betreuung von städtischen Waldflächen,
- Betriebskostenzuschuss für Kindergärten und Kindergartenbedarfsplanung,
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wird die Gruppenstruktur der Kindertagesstätten im Stadtgebiet und die damit verbundene Belegung geplant. Hiervon hängt insbesondere die finanzielle Sicherheit der Kindertagesstätten ab, da die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der Zahl der belegten Plätze berechnet werden. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die Beantragung der Landesmittel, Bewilligung der Betriebskosten und Überprüfung der Verwendungsnachweise sowie die Verteilung der Landesmittel in den Bereichen PLUS-Kita, der Sprachförderpauschalen und der Zuwendungen zu den Fortbildungen im Elementarbereich etc. liegen in diesem Aufgabenbereich.
- Beurkundungen durch das Jugendamt,
- Beurkundungen von Geburten,
- Beurkundung und Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen,
- Beurkundung von Sterbefällen,
- Bildung und Teilhabe,
- Bioabfall,
- Blindengeld,
- Brücken, Stützmauern und Rückhaltebecken,
- Brunnen,
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheide (Organisation und Durchführung),
- Bürgermeisterin und Beigeordnete,
- Bürgersteige,
- E-Government,
- Ehefähigkeitszeugnisse,
- Ehenamensbestimmung,
- Eheschließung und Anmeldung,
- Eheurkunde,
- Ehrung von Alters- und Ehejubiläen,
- eID Karte für Unionsbürger beantragen,
- Einbürgerung,
- Einebnung eines Grabes,
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Einsichtnahme und Bereitstellung von archivierten Bauakten,
- Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes,
- Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe ,
- Elektrokleingeräte,
- Elektronische Melderegisterauskunft,
- Energieberatung,
- Erschließungsbescheinigungen,
- Erziehungshilfen ,
- Fachberatung für städtische Kindertageseinrichtungen,
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Beratung der städtischen Kitas (Teamentwicklung, Konzeptionsentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätsentwicklung)
- Trägerübergreifend bei Bedarf Beratung anderer Kitas in Geilenkirchen
- Umsetzung der Vorgaben im Bereich Kinderschutz gemäß den Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz, dem SGB VIII und dem KiBiz
- Umsetzung des Inklusionsgedanken in den Kitas (gemäß BTHG)
- Fahrausweise für Schüler,
- Fahrerlaubnis Ersterteilung / Erweiterung / Wiedererteilung beantragen,
- Fahrgastbeförderung Ersterteilung / Verlängerung,
- Fahrradboxen,
- Fairtrade-Stadt,
- Ferienspiele,
- Festaufzüge (Genehmigung),
- Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen,
- Fördermittelmanagement,
- Freistellungsverfahren,
- Führerscheinantrag,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Führungszeugnis,
Für die Beantragung eines Führungszeugnis benötigen Sie keinen Termin. Sie können das Führungszeugnis täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten persönlich beantragen.
- Fundbüro,
Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Fußgängerwege,
- FUTURE SITE InWEST Industriegebiet,
- Gartenwasserzähler,
- Gaststättenerlaubnis,
- Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten,
- Geburtsurkunde,
- Gehörlosenhilfe ,
- Geilenkirchener Klaviersommer,
- Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen,
- Geschäftsführung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses,
- Gewerbesteuer,
- Gewerbewesen,
- Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ,
- Glasfaser im Stadtgebiet Geilenkirchen,
- Gleichstellungsangelegenheiten,
- Grenzlandtheater,
In der Städt. Realschule Geilenkirchen können Sie ausgewählte Stücke des Grenzlandtheaters Aachen genießen.
Städtische Realschule Geilenkirchen
Gillesweg 1, 52511 GeilenkirchenDas Grenzlandtheater Aachen wurde 1950 von dem Schauspieler Kurt Sieder als Privattheater in Aachen gegründet und eröffnet. Seit 2006 gehört außerdem das Junge Grenzlandtheater „GRETA“, welches sich speziell auf Kinder- und Jugendprogramme festgelegt, dazu.
Bekannt ist das Grenzlandtheater Aachen für seinen vielfältigen Spielplan. Von niveauvollen Komödien, modernen Klassikern, aktueller Dramatik bis hin zum Musical bietet das Grenzlandtheater seinem Publikum ein buntes und vielfältiges Angebot. Die Aufführungen finden nicht nur im Theater in der Elisen Galerie, sondern auch an vielen Orten in der Umgebung Aachens – darunter Geilenkirchen - statt. Die Aufführungen in Geilenkirchen finden in der Aula der städtischen Realschule, Gillesweg 1, statt.
Das Programm, Tickets und weitere Informationen finden Sie unter Grenzlandtheater Aachen.
Karten erhalten sie ebenfalls online unter www.reservix.de oder www.adticket.de oder in den folgenden Vorverkaufsstellen:
- Bürgerbüro Geilenkirchen, Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
- Buchhandlung Lyne von de Berg, Gerbergasse 5, 52511 Geilenkirchen
- Buchhandlung Gollenstede, Hochstr. 127, 52525 Heinsberg
- Grundbesitzabgaben,
- Grundstücksverwaltung,
- Grundwasser,
- Grünflächen (Unterhaltung von Rasen- und Beetanlagen),
- Grünflächenentwicklung,
- Grünschnitt,
- Hallenbad "GELOBAD", Mehr Informationen unter Gelobad.
Anschrift
Gelobad
Pestalozzistrasse 31
52511 GeilenkirchenKontakt
Tel.: 02451 616-870
Fax: 02451 616-8718
E-Mail: gelo.bad@geilenkirchen.de - Hausanschlüsse,
- Haus- und Grundstückseigentümerverein,
- Hilfe für hochgradig Sehbehinderte ,
- Hilfe zur Pflege / Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes / Haushaltshilfe,
- Hundehaltung,
- Hundesteuer,
- Integrationsbeauftragte,
- Internationale Jugendbegegnungen,
- Internationaler Führerschein,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung und Austellung erfolgt nur durch die Führerscheinstelle des Kreises Heinsberg. Sie können den Antrag beim Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben. Sofern Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Wochen beträgt.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
- Kanalanschlussbeiträge,
- Kanalbenutzungsgebühren,
- Kanaldichtigkeit von Privatkanälen,
- Kanalkataster, Kanalleitungsnetz, Auskünfte,
- Kindergartenangelegenheiten,
- Kirmesveranstaltungen,
- Kleingärten,
- Klimaschutz,
Willkommen beim Klimaschutz in Geilenkirchen: Unsere Verpflichtung für eine nachhaltige Zukunft
In einer Welt, die mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert ist, sind wir alle dazu aufgerufen, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch in unserer Stadt Geilenkirchen betrachten wir den Schutz unserer Umwelt als eine unserer wichtigsten Aufgaben. Unser integriertes Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 bildet das Fundament unserer Bemühungen, die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen zu sichern.
Die Bedeutung des Klimaschutzes in Geilenkirchen
Klimaschutz ist heute mehr denn je von entscheidender Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels sind weltweit spürbar und betreffen auch unsere Gemeinde. Dürren, Extremwetterereignisse und steigende Temperaturen sind nur einige der Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Um diesen globalen Herausforderungen zu begegnen, müssen wir auch insbesondere auf lokaler Ebene handeln.
Unser integriertes Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013
Das Jahr 2013 markierte einen Meilenstein für Geilenkirchen in Bezug auf den Klimaschutz. In diesem Jahr haben wir ein umfassendes und integriertes Klimaschutzkonzept entwickelt, das derzeit als Leitfaden für unsere Bemühungen dient. Dieses Konzept umfasst verschiedene Bereiche und Maßnahmen, die darauf abzielen, unseren gesamtstädtischen CO2-Ausstoß zu reduzieren, erneuerbare Energien zu fördern und unsere Stadt nachhaltiger zu gestalten.
Unser Klimaschutzkonzept umfasst unter anderem:
- Energieeffizienz:
- Wir arbeiten daran, unsere städtischen Gebäude und Infrastrukturen energieeffizienter zu gestalten. Dies umfasst die Modernisierung von Heizsystemen, die Installation von LED-Beleuchtung.
- Erneuerbare Energien:
- Wir fördern die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarenergie und Windenergie. In Geilenkirchen gibt es bereits zahlreiche Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die zur nachhaltigen Energieerzeugung beitragen.
- Mobilität:
- Wir fördern die Elektromobilität, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und den verstärkten Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Fahrräder. Dazu wird derzeit ein Mobilitätskonzept entwickelt, welches dazu beitragen wird, die Umweltbelastung zu verringern und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt zu erhöhen.
- Kooperationen:
- Wir arbeiten eng mit regionalen und überregionalen Partnern zusammen, um unsere Klimaschutzmaßnahmen zu optimieren und Synergien zu schaffen.
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft
Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und wir ermutigen alle Bürgerinnen und Bürger von Geilenkirchen, sich aktiv zu beteiligen. Sie können Ihren Beitrag leisten, indem Sie Energie sparen, erneuerbare Energien nutzen, umweltfreundlich reisen und sich für lokale Umweltprojekte engagieren. Zusammen können wir einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt haben und die Lebensqualität in unserer Stadt erhöhen.
Unser Klimaschutzkonzept von 2013 war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, aber wir sind uns bewusst, dass dieser Prozess fortlaufend ist. Wir bleiben entschlossen, unsere Bemühungen im Klimaschutz fortzusetzen und unsere Stadt Geilenkirchen zu einem noch lebenswerteren und nachhaltigeren Ort zu machen. Zusammen schaffen wir das!
- Energieeffizienz:
- Konzessionen für Versorger,
- Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Heinsberg (KoKoBe),
- Krankenhilfe,
- Kreisverkehre,
- Kunsthandwerkermarkt,
Unter dem Motto „Kunst und Handwerk an der Wurm“ präsentieren Kunsthandwerkende sowie Hobbykünstlerinnen und -künstler von nah und fern am letzten Junisonntag in der Zeit von 11.00 – 18.00 Uhr ihre außergewöhnlichen und originellen Kreationen aus den verschiedensten Werkstoffen. In diesem bunten Treiben haben Sie nicht nur Gelegenheit, die erstklassigen Ergebnisse künstlerischer Arbeit – alles Unikate aus Künstlerhand – zu bewundern, sondern auch zu erwerben.
Die Palette des Kunsthandwerks ist immer groß: Schmuck nicht nur aus Gold und Silber, auch aus Edelstahl, Acryl, Perlen, Edelsteinen, Glas oder Filz und sogar aus Omas altem Tafelsilber sowie aus alten Münzen werden Sie begeistern. Filz- und Textildesignerinnen und -designer zeigen Tragbares und Ausgeflipptes von schick bis leger. Mit feinen Metall- und Edelstahlobjekten, Skulpturen, Floristik und Gartenaccessoires, origineller Keramik, Acryl- und Ölmalerei, Mosaik-Kunst, geschmackvollen Patchworkarbeiten, Lieblingsstücken für die Kleinsten, Kunstwerken aus Holz, Schiefer und Glas erwartet Sie eine Vielfalt an Schönem, Seltenem und Individuellem. Ob kreative Köpfe, Designende oder Hobbykunstschaffende - allesamt zeigen sie ihre ausgefallenen Ideen, Nützliches und Überraschendes sowohl für den großen als auch für den kleinen Geldbeutel.
Kinder haben die Gelegenheit, ihre kreativen Fähigkeiten in Workshops zu erproben. Filzen, Speckstein-Schleifen, Basteln und vieles mehr wird ihnen auf dem Markt liebevoll nähergebracht. Nutzen Sie auch die einmalige Gelegenheit, allerlei Handwerkenden bei ihrer Arbeit über die Schulter zu schauen.
Abwechslungsreiche kulturelle Angebote aus Live-Musik, Kunsthandwerk, Modellflug und vieles mehr werden Sie verzaubern. Auch für das leibliche Wohl wird beim Geilenkirchener Kunsthandwerkermarkt gesorgt. Der Eintritt ist frei.
- Lärmaktionsplan,
- Lebenspartnerschaftsurkunde,
- Leichtstoffe,
- Liste der Vereine,
Hier finden Sie eine Übersicht der Vereine im Stadtgebiet.
- Lohnsteuerkarte,
- Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren,
- Mängelmelder,
Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Homepage,
mit dem untenstehenden Link gelangen Sie zur Startseite unseres Mängelmelders. Dort können Sie uns schnell und unkompliziert Ihre Entdeckungen im Stadtgebiet mitteilen.
Ob wackelnde Gehwegplatten, umgefallene Verkehrszeichen, überfüllte Mülleimer, flackernde Straßenlaternen oder wilde Müllablagerungen - unterstützen Sie uns dabei, Schäden zu entdecken und Mängel zu beheben. Für Ihre Hinweise sind wir dankbar, denn auch wir können nicht überall sein.
Um Ihre Anliegen werden wir uns zeitnah kümmern; den jeweiligen Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung können Sie auf dieser Plattform ebenfalls verfolgen.
Vielen Dank, dass auch Ihnen das Erscheinungsbild unserer Stadt am Herzen liegt.
- Märkte,
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung,
Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigungen können Sie im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhalten.
- Melderecht: Abmeldung Wohnsitz,
- Melderecht: Anmeldung Wohnsitz,
- Melderecht: Hauptwohnung, Nebenwohnung, Alleinige Wohnung,
- Melderecht: Ummeldung Wohnsitz,
- Melderegisterauskunft,
Die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mieterschutzbund,
- Mietschuldenübernahme,
- Mietspiegel,
- Mobilität,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- öffentlich-rechtliche Namensänderung,
- Ökokonto,
Meist jedes Vorhaben in der Landschaft ist mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, den es nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes zu kompensieren gilt. Um die entsprechende Kompensation durch den Eingriff zu berechnen, findet das Bewertungsverfahren des Landes NRW Anwendung. Die Wertigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie des notwendigen Ausgleichs werden in sog. „Ökopunkten“ gemessen, die man als eine Art Währung bezeichnen kann. Um eine Übersicht über diese Maßnahmen zu erlangen, führt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein Ökokonto, in dem Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen punktemäßig bilanziert werden.
Für die Einrichtung eines Ökokontos ist es nötig, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg einen Antrag einzureichen (s. Ökokonto - Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)).
- Ökologisch nachhaltige Wasserwirtschaft, Anträge,
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte,
- Parkplätze,
- Personalausweis,
- Personalausweisverlust,
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
- Personalrat,
- Pflegekinderdienst,
- Pflegschaften / Vormundschaften,
- Poststelle,
- Radwege,
- Rathauserstürmung,
Die Bürgermeisterin wird es sich nicht nehmen lassen, das Rathaus mit seinen Getreuen am Fettdonnerstag zu verteidigen. Die Übernahme der „Amtsgeschäfte und des Rathauses“ für die närrische Zeit bis zum Aschermittwoch will verdient sein. Bevor es zur Kapitulation und Schlüsselübergabe kommt, gilt es eine Aufgabe zu lösen, der sich die Tollitäten stellen müssen.
Mit dem Veranstalter der KGKG und den Sponsoren freut sich die Stadt Geilenkirchen über einen großen Zuspruch der Veranstaltung in der Bevölkerung und närrisches Treiben. „Herrlich jeck in Jellekerke“.
- Rechnungsprüfung,
- Rechtsprobleme/Nachbarschaftsstreit/zivilrechtliche Streitigkeiten, abweichende Zuständigkeit,
Häufig werden Anfragen die an die Stadtverwaltung Geilenkirchen gerichtet, bei denen wir Ihnen zuständigkeitshalber nicht weiterhelfen können.
Hier finden Sie die häufigsten Anfragen sowie hilfreiche Informationen und Kontaktdaten.
- Rechtsprobleme an der Gartengrenze
- Straftaten
- Suchtproblematiken
- Verschmutzungen im Wurmbett
- Vandalismus an Stromanschlusskästen
- Rechts- und Beschwerdemanagement, Schiedsmannswesen,
- Reden und Grußworte,
- Regenwasserversickerung,
- Registratur,
- Reisepass,
- Rentenberatung,
- Restabfall,
- Satzungen,
- Schädlingsbekämpfung,
- Schecks (Bezahlen),
- Schiedsamt,
- Schulangelegenheiten,
- Schulsozialarbeit,
- Schwerbehindertenausweise,
- Selbstbestimmungsgesetz – SBGG (tritt am 01. November 2024 in Kraft),
- Seniorenbeauftragte,
- Seniorennachmittag,
- SEPA - Single Euro Payments Area,
- Sicherheit und Ordnung / Gefahrenabwehr und Vorbeugung,
- Sondermüll,
- Sorgerechtsangelegenheiten,
- Sozialhilfe: Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
- Sperrgut,
- Spielplätze (Planung und Unterhaltung),
- Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung),
- Stadtbücherei,
- Städtepartnerschaft Geilenkirchen-Quimperlé,
Quimperlé
Quimperlé liegt im Nordwesten Frankreichs und ist seit 1966 Partnerstadt von Geilenkirchen. Am 16. Juli 1966 unterzeichneten die Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamten beider Städte die Partnerschaftsurkunde in Geilenkirchen. Ein Jahr später wurde die Verschwisterung in einer Feierstunde in Quimperlé bestätigt.
Lage: lm französischen Departement Finistère in der Bretagne im Arrondissement Quimper
Einwohner: 12.077
Höhenlage: 30 m über NHN
- Städtische Hochbaumaßnahmen,
- Stadtjugendpflege,
Frau Pelzer ist zuständige Jugendpflegerin für die Stadt Geilenkirchen.
Neben der fachlichen Begleitung der Mitarbeiter/innen in der mobilen Jugendarbeit und der Beratung von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, führt Frau Pelzer Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Jugendarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes durch. Ebenso stellt sie die Planung und Gestaltung von Freizeitangeboten sowie Projekten unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen sicher. Dies geschieht in enger Kooperation mit Kitas, Schulen, freien Trägern, Beratungsstellen und Polizei sowie im kollegialen Austausch mit Jugendpflegern anderer Jugendämter des Kreises Heinsberg.
- Stadtjugendring (Geschäftsführung),
- Stadtsportverband,
- Sterbeurkunde,
- Steueridentifikationsnummer erfragen,
Für die Erfragung der Steueridentifikationsnummer benötigen Sie keinen Termin! Sie können hierfür täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.
Alternativ können Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer direkt online beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
- Straßenbäume,
- Straßenbeleuchtung,
- Straßenbeschilderung,
- Straßeneinläufe und Schächte,
- Straßenmarkierung,
- Straßenreinigungsgebühren,
- Straßen und Wege, Unterhaltung und Planung,
- Straßenverkehrsbehörde,
- Tagespflege/Kindertagespflege,
- Teilung von Grundstücken,
- Test-Dienstleistung,
- Theater-Starter,
- Trennungs- und Scheidungsberatung,
Derzeit ist die Stelle nicht besetzt. In dringenden Fällen können Sie sich an den Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Herrn Grumbach, wenden.
Fachbereich des städtischen Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).
Vermittlung bei Konflikten in Fragen der elterlichen Sorge und Umgangskontakte bei getrennt lebenden Elternteilen.
- Trinkwasserversorgung,
- Umbau von Gebäuden,
- Umgangsrecht,
- Umlegungsverfahren,
Unter dem Begriff „Umlegung“ ist im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren) zu verstehen, das im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
- Umtausch von alten Führerscheinen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
- Unterhaltstitulierung,
- Unterhaltsvorschuss,
- Unterhaltung der Sportplätze,
- Unterhaltung städt. Gebäude,
- Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine/Інформація для біженців з України,
- Untersuchungsberechtigungsschein,
- Vaterschaftsanerkennung,
- Veranstaltungskalender,
- Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII,
- Vergabe von Lieferungen und Leistungen,
- Vergnügungssteuer,
- Verpachtung städtischer Ackerflächen,
- Versammlungs- und Vereinswesen,
- Versicherungsamt, Rentenberatung,
- Versorgungsträger,
- Vornamen - Erklärung zur Reihenfolge,