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 Ökokonto

Meist jedes Vorhaben in der Landschaft ist mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, den es nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes zu kompensieren gilt. Um die entsprechende Kompensation durch den Eingriff zu berechnen, findet das Bewertungsverfahren des Landes NRW Anwendung. Die Wertigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie des notwendigen Ausgleichs werden in sog. „Ökopunkten“ gemessen, die man als eine Art Währung bezeichnen kann. Um eine Übersicht über diese Maßnahmen zu erlangen, führt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein Ökokonto, in dem Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen punktemäßig bilanziert werden.

Für die Einrichtung eines Ökokontos ist es nötig, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg einen Antrag einzureichen (s. Ökokonto - Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)).

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: