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Bauabnahme/Bauüberwachung
Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung z. B. genehmigter baulicher Anlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke:
- Bezirk 1: Frau Neugebauer
- Bezirk 2: Herr Brauner
- Bezirk 3: Herr Erkens
Unterlagen
Die erforderlichen Formulare, mit denen die Bauabnahme beantragt wird, werden vom Bauaufsichtsamt mit der Baugenehmigung zugeschickt.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02451 629-213
E-Mail: winfried.brauner@geilenkirchen.de
Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung z. B. genehmigter baulicher Anlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke:
- Bezirk 1: Frau Neugebauer
- Bezirk 2: Herr Brauner
- Bezirk 3: Herr Erkens
Die erforderlichen Formulare, mit denen die Bauabnahme beantragt wird, werden vom Bauaufsichtsamt mit der Baugenehmigung zugeschickt.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8334/showHier gelangen Sie zum Bauportal.NRW – Alles zum Bauen in Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie den Erhebungsbogen für die Bautätigkeitenstatistik.
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