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 Bauabnahme/Bauüberwachung

Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung z. B. genehmigter baulicher Anlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungs-und Hochbauamt) durchgeführt.

Unterlagen

Die erforderlichen Formulare, mit denen die Bauabnahme beantragt wird, werden vom Bauordnungsamt mit der Baugenehmigung zugeschickt.

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen