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Bauabnahme/Bauüberwachung
Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung z. B. genehmigter baulicher Anlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungs-und Hochbauamt) durchgeführt.
Unterlagen
Die erforderlichen Formulare, mit denen die Bauabnahme beantragt wird, werden vom Bauordnungsamt mit der Baugenehmigung zugeschickt.
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung z. B. genehmigter baulicher Anlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungs-und Hochbauamt) durchgeführt.
Die erforderlichen Formulare, mit denen die Bauabnahme beantragt wird, werden vom Bauordnungsamt mit der Baugenehmigung zugeschickt.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8334/show