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Umlegungsverfahren
Unter dem Begriff „Umlegung“ ist im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren) zu verstehen, das im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Tichelbäcker: Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02451 629-234
E-Mail: jochen.tichelbaecker@geilenkirchen.de
Tel: 02451 629-234
E-Mail: jochen.tichelbaecker@geilenkirchen.de
Umlegungsverfahren Umlegung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11472/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr
Tichelbäcker
Stellvertretende Amtsleitung
229
02451 629-234
jochen.tichelbaecker@geilenkirchen.de