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Jugendhilfeplanung
Als Jugendhilfeplanerin ist Frau Pelzer strategisch für die Steuerung und Planung einer inklusiven und bedarfsgerechten Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Ihre Instrumente sind die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung sowie Maßnahmenplanung auf kommunaler Ebene. So finden unter anderem regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen sowie Sozialraumanalysen statt. Frau Pelzer ist zudem in diversen Arbeitskreisen und Steuerungsgruppen der Jugendarbeit vertreten. Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung gehören Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Erstellung von Steuerungsgrundlagen für die kommunale Kinder- und Jugendpolitik (z. B. Kinder-, und Jugendförderplan). Die Bedarfe, Wünsche und Interessen der Kinder und Jugendlichen werden mit einem besonderen Fokus auf Barrierefreiheit, Teilhabe sowie Selbstbestimmung berücksichtigt.
Die Jungendhilfeplanung versteht sich als direkte Schnittstelle zur Netzwerkkoordination Kinderschutz und dem Verfahrenslotsen der Stadt Geilenkirchen.
Rechtsgrundlagen
Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
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Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
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