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Fahrgastbeförderung Ersterteilung / Verlängerung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Eine erstmalige Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung Ihrer bestehenden Fahrgastbeförderung können Sie beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg oder im Bürgerbüro beantragen. Antragsvordrucke sind erhältlich.
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Voraussetzungen
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
- aktueller Führerschein
- Ärztliches Gutachten
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen
- ggf. Reaktionstestgutachten sowie
- ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis (wird bei Antragstellung im Bürgerbüro beantragt)
Kosten
- 5,10 € für die Antragsannahme
- ggf. 13,00 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Bearbeitungsdauer
2-3 Wochen
Weitere Informationen
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich. Für Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre und eine einjährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich.
Sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen gelten soll, ist im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen, dass der Bewerber die Ortskunde für das Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht.
Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird. Aus diesem Grunde ist bei der Antragstellung zugleich ein Führungszeugnis zu beantragen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Eine erstmalige Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung Ihrer bestehenden Fahrgastbeförderung können Sie beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg oder im Bürgerbüro beantragen. Antragsvordrucke sind erhältlich.
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
- aktueller Führerschein
- Ärztliches Gutachten
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen
- ggf. Reaktionstestgutachten sowie
- ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis (wird bei Antragstellung im Bürgerbüro beantragt)
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
2-3 Wochen
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich. Für Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre und eine einjährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich.
Sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen gelten soll, ist im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen, dass der Bewerber die Ortskunde für das Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht.
Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird. Aus diesem Grunde ist bei der Antragstellung zugleich ein Führungszeugnis zu beantragen.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9292/show