BIS: Suche und Detail

 Mietschuldenübernahme

Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Unterlagen

Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter

Weitere Informationen

Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Cockx: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-328
E-Mail: kerstin.cockx@geilenkirchen.de
Mietschuldenübernahme

Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter

Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter

Mietübernahme, Stromschulden, Stromschuldenübernahme, Gasschulden, Gasschuldenübernahme https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11107/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Frau

Cockx

Sachbearbeitung

R007

02451 629-328
kerstin.cockx@geilenkirchen.de