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Einsichtnahme und Bereitstellung von archivierten Bauakten
Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca. 1948 vor. Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen. Bei Bedarf können gebührenpflichtige Kopien oder PDF-Dateien (Scans) angefertigt werden.
Es ist ratsam, vor Akteneinsicht den Online-Antrag für die Bauakteneinsicht einzureichen. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e bzw. Name des Bauherren) bereitzuhalten. Sie erhalten von uns, vorzugsweise über das Servicekonto oder per E-Mail, eine Rückmeldung, ob für Ihre Anfrage Bauakten vorhanden sind. Wenn ja, erhalten Sie gleichzeitig einen Link für eine Terminvereinbarung.
Bei Neubaumaßnahmen besteht für die betroffenen Nachbarn oder deren Rechtsvertreter nach vorheriger schriftlicher Anfrage grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht im jeweiligen bauaufsichtlichen Bezirk.
Unterlagen
Vorab:
- Online-Anfrage
Bei Akteneinsicht:
- Personalausweis
- Vollmacht des Eigentümers
- Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag o. Erbschein
Kosten
Für die Bereitstellung und Einsichtnahme von Bauakten aus dem Bauarchiv wird pauschal eine Gebühr von 24,00 € erhoben. Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben, die sich nach Anzahl und Größe der zu fertigenden Kopien richten. Die Anfertigung von PDF-Dateien wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: