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 Untersuchungsberechtigungsschein

Zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins benötigen Sie keinen Termin. Sie können dafür während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.

Alternativ können Sie den Antrag auch gerne schriftlich stellen (buergerbuero@geilenkirchen.de).

 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Rechtsgrundlagen

  • § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

Voraussetzungen

  • in Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
  • zum Zeitpunkt der Ausstellung ist das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • die Beschäftigung wird innerhalb der nächsten 14 Monate aufgenommen

Unterlagen

Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hees: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Pfeifer: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Wilms: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Reichert: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Keine

Arbeitsuntersuchung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9294/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Hees

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Reichert

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de