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 Bildung und Teilhabe

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

Zuständigkeit Jobcenter

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)

  • Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.