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Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23 beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
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Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23 beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
Leistungen für Bildung und Teilhabe https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8339/showHerr
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