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Bildung und Teilhabe
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Zuständigkeit Jobcenter
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)
- Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Zuständigkeit Jobcenter
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)
- Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8339/show