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 Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23  beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23  beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.

Leistungen für Bildung und Teilhabe https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8339/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Herr

Kartal

Sachbearbeitung

23

02451 629-923
wohngeldstelle@geilenkirchen.de

Herr

Schwalbach

Sachbearbeitung

23

02451 629-942
wohngeldstelle@geilenkirchen.de
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kartal

Sachbearbeitung

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02451 629-923
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Herr

Schwalbach

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