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Eheschließung und Anmeldung
Sie möchten heiraten?
Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.
Trautermin
Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original sowie die Personalausweise mit. Sofern Ihr Partner/Partnerin bei der Anmeldung nicht dabei sein kann, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich. Bitte beachten Sie auch den Punkt Unterlagen.
Kein Wohnsitz in Geilenkirchen
Wohnt keiner von Ihnen in Geilenkirchen, sind wir für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Geilenkirchen möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.
Eheschließung im Ausland
Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
Unterlagen
Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Geilenkirchen haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
-
Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
-
Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Weiterführende Informationen".
-
Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Kosten
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40 Euro.
Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66 Euro.
Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (Samstags) fallen 66 Euro Extragebühren an.
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Weitere Informationen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte jemand von Ihnen nicht in Geilenkirchen gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
- Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Sollten Sie als Aussiedlerin, Aussiedler, Übersiedlerin oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
- Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
- Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollten Sie im Ausland geheiratet haben, müssen Sie die Eheurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
- Sollte die Auflösung Ihrer Ehe im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Oberlandesgericht Düsseldorf - Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Eheschließung mit Auslandbeteiligung
Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Beratung mit Auslandsbeteiligung
Wo Sie in Geilenkirchen heiraten können
Nach Absprache können Sie von Mittwoch bis Freitag im Trauzimmer in Haus Basten heiraten.
Auch an folgenden Samstagen (Uhrzeiten sind 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr) können Sie heiraten:
2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
2025
- 12.04.2025
- 31.05.2025
- 28.06.2025
- 26.07.2025
- 30.08.2025
- 20.09.2025
- 25.10.2025
- 22.11.2025
- 13.12.2025
Zuständige Einrichtung
Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie möchten heiraten?
Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.
Trautermin
Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original sowie die Personalausweise mit. Sofern Ihr Partner/Partnerin bei der Anmeldung nicht dabei sein kann, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich. Bitte beachten Sie auch den Punkt Unterlagen.
Kein Wohnsitz in Geilenkirchen
Wohnt keiner von Ihnen in Geilenkirchen, sind wir für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Geilenkirchen möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.
Eheschließung im Ausland
Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Geilenkirchen haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
-
Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
-
Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Weiterführende Informationen".
-
Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte jemand von Ihnen nicht in Geilenkirchen gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
- Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Sollten Sie als Aussiedlerin, Aussiedler, Übersiedlerin oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
- Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
- Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollten Sie im Ausland geheiratet haben, müssen Sie die Eheurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
- Sollte die Auflösung Ihrer Ehe im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Oberlandesgericht Düsseldorf - Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Eheschließung mit Auslandbeteiligung
Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Beratung mit Auslandsbeteiligung
Wo Sie in Geilenkirchen heiraten können
Nach Absprache können Sie von Mittwoch bis Freitag im Trauzimmer in Haus Basten heiraten.
Auch an folgenden Samstagen (Uhrzeiten sind 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr) können Sie heiraten:
2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
2025
- 12.04.2025
- 31.05.2025
- 28.06.2025
- 26.07.2025
- 30.08.2025
- 20.09.2025
- 25.10.2025
- 22.11.2025
- 13.12.2025