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 Baulastenverzeichnis

Grundstücke können mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zum Tun, Dulden oder Unterlassen belastet werden, die über die Verpflichtung, die sich aus dem Gesetzen ergeben, hinausgehen. Beispielsweise kann die Abstandsfläche eines Gebäudes per Baulast auf einem Nachbargrundstück gesichert werden. Voraussetzung ist natürlich die ausdrückliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten.

Rechtsgrundlagen

§ 85 BauO NRW

Unterlagen

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage vorzugsweise per E-Mail unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) sowie der Rechnungsanschrift!

Kosten

Bei schriftlicher Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden folgende Gebühren erhoben:

Unbelastetes Grundstück:     30,00 € je Grundstück

Belastetes Grundstück:          50,00 € bis 150,00 € je Grundstück

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie!

Sofern Sie nicht selbst Eigentümer/in des Grundstücks sind, so ist eine Vollmacht des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: