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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.
Rechtsgrundlagen
Wohnungseigentumsgesetz
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.
Bescheinigung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8177/show Bauaufsichtsamt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr
Dyong
Amtsleitung
210
02451 629-210
heiner.dyong@geilenkirchen.de
Frau
Neugebauer
Sachbearbeitung
212
02451 629-212
dinah.neugebauer@geilenkirchen.de