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 Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.

Bescheinigung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8177/show
Bauaufsichtsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Dyong

Amtsleitung

210

02451 629-210
heiner.dyong@geilenkirchen.de

Frau

Neugebauer

Sachbearbeitung

212

02451 629-212
dinah.neugebauer@geilenkirchen.de