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 Wohngeld

Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.

 
Wohngeldrechner

Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:

www.wohngeldrechner.nrw.de

Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

 

Zuständigkeit:

A-H = Frau Marissa Laslo

I-P = Herr Jens Schwalbach

Q-Z = Herr Harald Kartal

 

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

 

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Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: