BIS: Suche und Detail
Suche ...
WohngeldPlus Reform
WohngeldPlus-Reform
Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt mit dem sogenannten „Wohngeld-Plus“ eine umfassende Wohngeldreform. Im Rahmen der mit der Reform verbundenen gesetzlichen Änderungen werden zukünftig mehr Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf ein Wohngeld haben.
Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:
Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld ab dem 01.01.2023 gestellt werden.
Die den Kommunen durch das Land NRW zur Bearbeitung und Bewilligung der Wohngeldanträge vorgegebene Software steht voraussichtlich hierfür erst im März bzw. April 2023 zur Verfügung, sodass die Auszahlung der ab dem 01.01.2023 beantragten Wohngelder erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann.
In Bezug auf die laufenden Wohngeldfälle, die im Jahr 2022 beginnen und in das Jahr 2023 hineinreichen, sieht das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Übergangsregelung vor. Laufende Wohngeld-bewilligungen werden in 2023 weiter ausgezahlt und automatisch auf das neue Recht umgestellt, sobald das aktualisierte Wohngeldprogramm zur Verfügung steht.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eingehende Wohngeld-Anträge für die Zeit ab Januar 2023 bereits entgegengenommen werden, damit nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen eine schnellstmögliche Bewilligung erfolgen kann.
Weitreichendere Informationen rund um das neue Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD NRW). Dort wird in Kürze auch ein Erklär-Video sowie eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung für Sie bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz
Hinweise und Besonderheiten
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter ist nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens zugeordnet.
Buchstabe A - O
Herr Kartal: Buchstabe P - Z
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
WohngeldPlus-Reform
Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt mit dem sogenannten „Wohngeld-Plus“ eine umfassende Wohngeldreform. Im Rahmen der mit der Reform verbundenen gesetzlichen Änderungen werden zukünftig mehr Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf ein Wohngeld haben.
Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:
Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld ab dem 01.01.2023 gestellt werden.
Die den Kommunen durch das Land NRW zur Bearbeitung und Bewilligung der Wohngeldanträge vorgegebene Software steht voraussichtlich hierfür erst im März bzw. April 2023 zur Verfügung, sodass die Auszahlung der ab dem 01.01.2023 beantragten Wohngelder erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann.
In Bezug auf die laufenden Wohngeldfälle, die im Jahr 2022 beginnen und in das Jahr 2023 hineinreichen, sieht das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Übergangsregelung vor. Laufende Wohngeld-bewilligungen werden in 2023 weiter ausgezahlt und automatisch auf das neue Recht umgestellt, sobald das aktualisierte Wohngeldprogramm zur Verfügung steht.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eingehende Wohngeld-Anträge für die Zeit ab Januar 2023 bereits entgegengenommen werden, damit nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen eine schnellstmögliche Bewilligung erfolgen kann.
Weitreichendere Informationen rund um das neue Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD NRW). Dort wird in Kürze auch ein Erklär-Video sowie eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung für Sie bereitgestellt.
Wohngeldtabelle, Wohngeldantrag, Antrag auf Wohngeld, Wohngeldplus, Neues Wohngeld https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/35401/showHerr
Kartal
Sachbearbeitung
23
Frau
Houben
Sachbearbeitung
23