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 WohngeldPlus Reform

WohngeldPlus-Reform

Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt mit dem sogenannten „Wohngeld-Plus“ eine umfassende Wohngeldreform. Im Rahmen der mit der Reform verbundenen gesetzlichen Änderungen werden zukünftig mehr Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf ein Wohngeld haben.

Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:

www.wohngeldrechner.nrw.de

Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld ab dem 01.01.2023 gestellt werden.

Die den Kommunen durch das Land NRW zur Bearbeitung und Bewilligung der Wohngeldanträge vorgegebene Software steht voraussichtlich hierfür erst im März bzw. April 2023 zur Verfügung, sodass die Auszahlung der ab dem 01.01.2023 beantragten Wohngelder erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann.

In Bezug auf die laufenden Wohngeldfälle, die im Jahr 2022 beginnen und in das Jahr 2023 hineinreichen, sieht das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Übergangsregelung vor. Laufende Wohngeld-bewilligungen werden in 2023 weiter ausgezahlt und automatisch auf das neue Recht umgestellt, sobald das aktualisierte Wohngeldprogramm zur Verfügung steht.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eingehende Wohngeld-Anträge für die Zeit ab Januar 2023 bereits entgegengenommen werden, damit nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen eine schnellstmögliche Bewilligung erfolgen kann.

Weitreichendere Informationen rund um das neue Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD NRW). Dort wird in Kürze auch ein Erklär-Video sowie eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung für Sie bereitgestellt.

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

Hinweise und Besonderheiten

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter ist nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens zugeordnet.

Buchstabe A - O

Herr Kartal: Buchstabe P - Z

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Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kartal: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-923
E-Mail: harald.kartal@geilenkirchen.de
Frau Houben: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-415
E-Mail: christina.houben@geilenkirchen.de
WohngeldPlus Reform

WohngeldPlus-Reform

Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt mit dem sogenannten „Wohngeld-Plus“ eine umfassende Wohngeldreform. Im Rahmen der mit der Reform verbundenen gesetzlichen Änderungen werden zukünftig mehr Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf ein Wohngeld haben.

Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:

www.wohngeldrechner.nrw.de

Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld ab dem 01.01.2023 gestellt werden.

Die den Kommunen durch das Land NRW zur Bearbeitung und Bewilligung der Wohngeldanträge vorgegebene Software steht voraussichtlich hierfür erst im März bzw. April 2023 zur Verfügung, sodass die Auszahlung der ab dem 01.01.2023 beantragten Wohngelder erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann.

In Bezug auf die laufenden Wohngeldfälle, die im Jahr 2022 beginnen und in das Jahr 2023 hineinreichen, sieht das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Übergangsregelung vor. Laufende Wohngeld-bewilligungen werden in 2023 weiter ausgezahlt und automatisch auf das neue Recht umgestellt, sobald das aktualisierte Wohngeldprogramm zur Verfügung steht.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eingehende Wohngeld-Anträge für die Zeit ab Januar 2023 bereits entgegengenommen werden, damit nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen eine schnellstmögliche Bewilligung erfolgen kann.

Weitreichendere Informationen rund um das neue Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD NRW). Dort wird in Kürze auch ein Erklär-Video sowie eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung für Sie bereitgestellt.

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Wohngeldtabelle, Wohngeldantrag, Antrag auf Wohngeld, Wohngeldplus, Neues Wohngeld https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/35401/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Herr

Kartal

Sachbearbeitung

23

02451 629-923
harald.kartal@geilenkirchen.de

Frau

Houben

Sachbearbeitung

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02451 629-415
christina.houben@geilenkirchen.de