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 Wohnungsbindung

Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob

  • die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
  • die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
  • die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
  • bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
  • am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind

Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Zuständige Einrichtung

Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de

Wohnungsbindung

Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob

  • die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
  • die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
  • die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
  • bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
  • am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind

Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.

Wohnung, Wohnungen https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11710/show
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-0
Fax 02451 629-200