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Ausweisdokumente für Kinder
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schrifliches Einverständnis über die Passbeantragung ihres Kindes erteilen (siehe Antragsformular).
Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
Ausweisdokumente
- Kinderreisepass
Der Kinderreisepass kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er kann vor Ablauf seiner Gültigkeit jederzeit, hinsichtlich des Passbildes und der Körpergröße und Augenfarbe des Kindes, aktualisiert und/oder verlängert werden. Hierzu ist eine freie Doppelseite im gültigen Kinderreisepass erforderlich. Ein abgelaufener Kinderreisepass darf nicht mehr verlängert werden, eine Neuausstellung ist erforderlich.
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist am 11.12.2020 in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.
- Personalausweis
Der Personalausweis kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann nicht aktualisiert oder verlängert werden.
Siehe hierzu Personalausweis
- Reisepass
Der Reisepass kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann nicht aktualisiert oder verlängert werden.
Siehe hierzu Reisepass
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz
- Passverordnung
- Passverwaltungsvorschrift
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Unterlagen
Bei Antragstellung:
- Antragsformular (Einverständnis der Eltern)
- Identitätsnachweis Kind/Jugendliche/r (bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde)
- Identitätsnachweis aller gesetzlichen Vertreter (Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise)
- ggfl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- aktuelles biometrisches Passbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
Bitte beachten Sie:
Bei der Beantragung von Kinderpässen ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder bei der Antragstellung aktuell sein müssen. Aktuell bedeutet, dass sie lediglich wenige Wochen alt sein dürfen.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
Bei Abholung:
- altes Ausweisdokument (zur Entwertung) / vorläufiges Ausweisdokument (zur Vernichtung)
- Identitätsnachweis des abholenden gesetzlichen Vertreters
Kosten
- Kinderreisepass: 13,00 € (gültig für maximal 12 Monate)
- Aktualisierung/Verlängerung: 6,00 € (gültig für maximal 12 Monate)
- Personalausweis: 22,80 € (gültig für 6 Jahre)
- Reisepass: 37,50 € (gültig für 6 Jahre)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (gültig für max. 3 Monate)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (gültig für max. 1 Jahr)
Weitere Gebühren (zuzüglich):
- 32,00 € für einen Express-Reisepass
- 22,00 € für einen 48-Seiten-Reisepass
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden
- Ausstellung Kinderreisepass oder vorläufiges Ausweisdokument in der Regel direkt möglich
- regulärer Personalausweis ca. 2-3 Wochen
- regulärer Reisepass ca. 4-6 Wochen
- Reisepass per Express ca. 5 Arbeitstage
Weitere Informationen
Die Ausweispflicht im Inland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr.
Welche Reisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen und weitere Reiseinformationen finden Sie unter Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schrifliches Einverständnis über die Passbeantragung ihres Kindes erteilen (siehe Antragsformular).
Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
Ausweisdokumente
- Kinderreisepass
Der Kinderreisepass kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er kann vor Ablauf seiner Gültigkeit jederzeit, hinsichtlich des Passbildes und der Körpergröße und Augenfarbe des Kindes, aktualisiert und/oder verlängert werden. Hierzu ist eine freie Doppelseite im gültigen Kinderreisepass erforderlich. Ein abgelaufener Kinderreisepass darf nicht mehr verlängert werden, eine Neuausstellung ist erforderlich.
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist am 11.12.2020 in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.
- Personalausweis
Der Personalausweis kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann nicht aktualisiert oder verlängert werden.
Siehe hierzu Personalausweis
- Reisepass
Der Reisepass kann für Kinder ab Geburt beantragt werden. Er hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann nicht aktualisiert oder verlängert werden.
Siehe hierzu Reisepass
Bei Antragstellung:
- Antragsformular (Einverständnis der Eltern)
- Identitätsnachweis Kind/Jugendliche/r (bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde)
- Identitätsnachweis aller gesetzlichen Vertreter (Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise)
- ggfl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- aktuelles biometrisches Passbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
Bitte beachten Sie:
Bei der Beantragung von Kinderpässen ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder bei der Antragstellung aktuell sein müssen. Aktuell bedeutet, dass sie lediglich wenige Wochen alt sein dürfen.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
Bei Abholung:
- altes Ausweisdokument (zur Entwertung) / vorläufiges Ausweisdokument (zur Vernichtung)
- Identitätsnachweis des abholenden gesetzlichen Vertreters
Die Ausweispflicht im Inland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr.
Welche Reisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen und weitere Reiseinformationen finden Sie unter Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
- Kinderreisepass: 13,00 € (gültig für maximal 12 Monate)
- Aktualisierung/Verlängerung: 6,00 € (gültig für maximal 12 Monate)
- Personalausweis: 22,80 € (gültig für 6 Jahre)
- Reisepass: 37,50 € (gültig für 6 Jahre)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (gültig für max. 3 Monate)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (gültig für max. 1 Jahr)
Weitere Gebühren (zuzüglich):
- 32,00 € für einen Express-Reisepass
- 22,00 € für einen 48-Seiten-Reisepass
Frau
Hees
Sachbearbeitung
Bürgerbüro
Frau
Pfeifer
Sachbearbeitung
Bürgerbüro
Frau
Wilms
Sachbearbeitung
Bürgerbüro
Frau
Reichert
Sachbearbeitung
Bürgerbüro