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 Elektronische Melderegisterauskunft

Die Stadtverwaltung Geilenkirchen bietet Ihnen an, Ihre Melderegisteranfragen nach § 34 Meldegesetz NRW schneller und einfacher abzuwickeln und damit Kosten einzusparen. Mit einer Online-Anfrage sind die Auskünfte, die bisher nur schriftlich gestellt und erteilt werden konnten, jetzt auch per Internet abrufbar.
Die von d-NRW (die eGovernment Plattform für NRW) betriebene elektronische Melderegisterauskunft (d-NRW eMA) ermöglicht es Ihnen über ein Internet-Portal, Auskünfte im Rahmen der "einfachen Melderegisterauskunft" zu stellen.

Gegenüber der konventionellen, schriftlichen Ausführung können Auskünfte damit einfacher und vor allem schneller bezogen werden. Außerdem ist die zu entrichtende Auskunftsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich dem transaktionsbasierten Serviceaufschlag von d-NRW  pro Anfrage geringer als bei schriftlichen Anfragen (11,00 Euro Gebühr und 0,70 Euro Porto).
Die Gebühren für die Erteilung der Melderegisteranfrage werden in Form einer monatlichen Kostenaufstellung durch d-NRW abgerechnet. Die Anfragen können über das d-NRW eMA Webportal als Einzel- oder Sammelanfrage gestellt werden.

Für die elektronische Melderegisterauskunft müssen Sie registrierter Kunde bei d-NRW sein, da dort der Bezahlvorgang abgewickelt wird. Registrieren können sich Unternehmen und Behörden.

Rechtsgrundlagen

§§ 34 ff. Bundesmeldegesetz

Kosten

Auskunftsgebühr für die elektronische Melderegisterauskunft:
5,00 € zzgl. 2.50 € Transaktionsgebühr

Auskunftsgebühr für schriftliche Anfragen:
11,00 € zzgl. 0,70 € Portokosten.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de