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 Kanalbenutzungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen (Kanalisation) erhebt die Stadt Geilenkirchen Kanalbenutzungsgebühren. Diese werden getrennt für die EInleitung von Schmutz- (Brauchwasser) und Niederschlagswasser erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so sind sie Gesamtschuldner.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der entnommenen Frischwassermenge berechnet. Grundlage ist in der Regel der Ihnen vom Verbandswasserwerk Gangelt in Rechnung gestellte Wasserverbrauch des jeweiligen Jahres. 

Die Gebühr für das eingeleitete Oberflächenwasser wird für die bebauten und überdachten sowie befestigten Flächen, von denen Wasser direkt oder indirekt dem Kanal zugeführt wird, berechnet.

Gebühren:

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren.

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen