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 Grundsicherung und Hilfe nach SGB XII

Diese Leistungen erhalten nur Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen, die älter als 65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beantragen. Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Arbeitslosengeld II beantragen.

Rechtsgrundlagen

SGB XII 

Hinweise und Besonderheiten

Buchstabe A-K: Frau Kerstin Cockx
Buchstabe L-Z: Herr Noah Schlebusch

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jäger: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-334
E-Mail: kathrin.jaeger@geilenkirchen.de
Frau Cockx: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-328
E-Mail: kerstin.cockx@geilenkirchen.de
Herr Schlebusch: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-334
E-Mail: noah.schlebusch@geilenkirchen.de
Grundsicherung und Hilfe nach SGB XII

Diese Leistungen erhalten nur Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen, die älter als 65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beantragen. Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Arbeitslosengeld II beantragen.

Hilfe zum Lebensunterhalt https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8128/show
Jugend- und Sozialamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Frau

Jäger

Sachbearbeitung

328

02451 629-334
kathrin.jaeger@geilenkirchen.de

Frau

Cockx

Sachbearbeitung

328

02451 629-328
kerstin.cockx@geilenkirchen.de

Herr

Schlebusch

Sachbearbeitung

328

02451 629-334
noah.schlebusch@geilenkirchen.de