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Grundsicherung und Hilfe nach SGB XII
Diese Leistungen erhalten nur Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen, die älter als 65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beantragen. Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Arbeitslosengeld II beantragen.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Hinweise und Besonderheiten
Buchstabe A-K: Frau Kerstin Cockx
Buchstabe L-Z: Herr Noah Schlebusch
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Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Diese Leistungen erhalten nur Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen, die älter als 65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beantragen. Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Arbeitslosengeld II beantragen.
Hilfe zum Lebensunterhalt https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8128/showFrau
Jäger
Sachbearbeitung
328
Frau
Cockx
Sachbearbeitung
328
Herr
Schlebusch
Sachbearbeitung
328