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Kreisverkehre
Die Kreisverkehre im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten.
Schäden werden durch das Teifbauamt an den entsprechenden Baulastträger weitergegeben.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: