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 Krankenhilfe

Personen, die nicht krankenverischert sind, erhalten bei finanzieller Bedürtigkeit und Vorliegen verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen Hilfe zur Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Weitere Informationen

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Bedürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Krankenhilfe

Personen, die nicht krankenverischert sind, erhalten bei finanzieller Bedürtigkeit und Vorliegen verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen Hilfe zur Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen.

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Bedürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.

Hilfe Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen, nicht krankenversichert https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11059/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Herr

Schlebusch

Abteilungsleitung

R301

02451 629-327
noah.schlebusch@geilenkirchen.de