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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird erhoben für:
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B)
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweilis zuständigen Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Geilenkirchen in der Haushaltssatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Aktuelle Hebesätze:
Grundsteuer A = 300 %
Grundsteuer B = 600 %
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgenden weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundsteuer wird erhoben für:
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B)
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweilis zuständigen Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Geilenkirchen in der Haushaltssatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Aktuelle Hebesätze:
Grundsteuer A = 300 %
Grundsteuer B = 600 %
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgenden weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer
Grundstück, Grundsteuer A, Grundsteuer B, Steuerabgaben, Steuerbescheid, Steueramt https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10906/showFrau
Brodermanns
Sachbearbeitung
114
Frau
Münchs
Sachbearbeitung
114