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Seniorenbeauftragte
Der Rat der Stadt beschloss in seiner Sitzung vom 20.07.2011, einen zusätzlichen Sitz für eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Bildung und Soziales zu schaffen. Das Ausschussmitglied ist antragsberechtigt.
Der Seniorenbeauftragte/Die Seniorenbeauftragte sieht ihre Aufgabe u. a. darin, Belange der älteren Menschen in Geilenkirchen, die im Runden Tisch bekannt und diskutiert werden, bei Bedarf an die Politik heranzutragen und ggf. konkrete Beschlüsse zu beantragen und so die Lebensbedingungen älterer Menschen in Geilenkirchen zu verbessern. Hierbei kann der/die Beauftrage von allen Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werden
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Zuständige Einrichtung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Der Rat der Stadt beschloss in seiner Sitzung vom 20.07.2011, einen zusätzlichen Sitz für eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Bildung und Soziales zu schaffen. Das Ausschussmitglied ist antragsberechtigt.
Der Seniorenbeauftragte/Die Seniorenbeauftragte sieht ihre Aufgabe u. a. darin, Belange der älteren Menschen in Geilenkirchen, die im Runden Tisch bekannt und diskutiert werden, bei Bedarf an die Politik heranzutragen und ggf. konkrete Beschlüsse zu beantragen und so die Lebensbedingungen älterer Menschen in Geilenkirchen zu verbessern. Hierbei kann der/die Beauftrage von allen Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werden