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 Personalausweis

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Bitte beachten Sie:

  • Die Beantragung eines Personalausweises kann nur persönlich erfolgen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Beantragung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter
  • Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

 

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

  • Personalausweisverordnung
  • Passverwaltungsvorschrift

 

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

 

Unterlagen

Bei Antragstellung:

 

Bitte beachten Sie:

  • Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
    Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.
  • Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter und das Kind/Jugendlichen persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung eines Kindes erteilen (siehe Antragsformular).Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt


Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. 

Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren ist folgendes zu beachten:

  • Sollte es sich um das erste Ausweisdokument handeln, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich; sollte bereits ein Ausweisdokument vorhanden sein, ist dieser als Identitätsnachweis vorzulegen.
  • Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, dieses enthält weitere Informationen zur Beantragung. (Antragsformular: s. Downloads)

 

Bei Abholung:

  • alter Personalausweis (zur Entwertung) / vorläufiger Personalausweis (zur Vernichtung)
  • ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Vertreter den Personalausweis abholen soll

 

Kosten

  • 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr (gültig für 6 Jahre)
  • 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr (gültig für 10 Jahre)

In dringenden Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird befristet ausgestellt, jedoch längstens für drei Monate.

  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

 

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-3 Wochen

 

Weitere Informationen

Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. im Internet oder an Automaten, ausweisen können. Die Online-Ausweisfunktion kann ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden und auch nachträglich aktiviert werden. Neben der Speicherung der elektronischen Signatur (Ihrer persönlichen Unterschrift) besteht die Möglichkeit, Fingerabdrücke auf dem Personalausweis aufnehmen zu lassen. Die Personalausweispflicht besteht für Deutsche ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

In welche Länder Sie mit dem Personalausweis reisen können und weitere Reiseinformationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Personalausweis

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Bitte beachten Sie:

  • Die Beantragung eines Personalausweises kann nur persönlich erfolgen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Beantragung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter
  • Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

 

Bei Antragstellung:

 

Bitte beachten Sie:

  • Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
    Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.
  • Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter und das Kind/Jugendlichen persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung eines Kindes erteilen (siehe Antragsformular).Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt


Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. 

Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren ist folgendes zu beachten:

  • Sollte es sich um das erste Ausweisdokument handeln, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich; sollte bereits ein Ausweisdokument vorhanden sein, ist dieser als Identitätsnachweis vorzulegen.
  • Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, dieses enthält weitere Informationen zur Beantragung. (Antragsformular: s. Downloads)

 

Bei Abholung:

  • alter Personalausweis (zur Entwertung) / vorläufiger Personalausweis (zur Vernichtung)
  • ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Vertreter den Personalausweis abholen soll

 

Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. im Internet oder an Automaten, ausweisen können. Die Online-Ausweisfunktion kann ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden und auch nachträglich aktiviert werden. Neben der Speicherung der elektronischen Signatur (Ihrer persönlichen Unterschrift) besteht die Möglichkeit, Fingerabdrücke auf dem Personalausweis aufnehmen zu lassen. Die Personalausweispflicht besteht für Deutsche ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

In welche Länder Sie mit dem Personalausweis reisen können und weitere Reiseinformationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

  • 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr (gültig für 6 Jahre)
  • 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr (gültig für 10 Jahre)

In dringenden Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird befristet ausgestellt, jedoch längstens für drei Monate.

  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

 

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Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

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