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Sicherheit und Ordnung / Gefahrenabwehr und Vorbeugung
Zu den Aufgaben gehört:
- präventive und repressive Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW und einer Vielzahl von Spezialgesetzen
- Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- Ordnungsbehördliche Bestattungen/Leichenwesen
- Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz
- Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
- gefahrdrohende Tierhaltung
- Vollzugs- und Ermittlungsdienst (interne und externe Ermttlungsersuchen aller Art)
- Kriminalprävention, Ordnungspartnerschaften Schulen u.a.
- gemeinsame Bürgersprechstunde von Polizei und Ordnungsamt jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr sowie gemeinsame Präventiontsstreifen AUßendienst Ordnungsamt und Polizei
- gesetzlicher Jugendschutz-/ordnungsrechtliche und gewerberechtliche Kontrollmaßnahmen
- Wildschadensangelegenheiten
- allgemeiner Immissionsschutz, Störung der Nachtruhe usw.
- Pyrotechnik, Erlaubnisse Feuerwerke