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 Sicherheit und Ordnung / Gefahrenabwehr und Vorbeugung

Zu den Aufgaben gehört:

  • präventive und repressive Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW und einer Vielzahl von Spezialgesetzen
  • Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
  • Ordnungsbehördliche Bestattungen/Leichenwesen
  • Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
  • gefahrdrohende Tierhaltung
  • Vollzugs- und Ermittlungsdienst (interne und externe Ermttlungsersuchen aller Art)
  • Kriminalprävention, Ordnungspartnerschaften Schulen u.a.
  • gemeinsame Bürgersprechstunde von Polizei und Ordnungsamt jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr sowie gemeinsame Präventiontsstreifen AUßendienst Ordnungsamt und Polizei
  • gesetzlicher Jugendschutz-/ordnungsrechtliche und gewerberechtliche Kontrollmaßnahmen
  • Wildschadensangelegenheiten 
  • allgemeiner Immissionsschutz, Störung der Nachtruhe usw.
  • Pyrotechnik, Erlaubnisse Feuerwerke