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Aussiedler, Spätaussiedler, Vertriebenenangelegenheiten
Die Zuständigkeit der o.g. Aufgaben ist auf die Bundesverwaltungsämter übergegangen. Es werden lediglich Arbeiten in ganz geringem Umfang vorgenommen. Diese sind: Entgegenahme und Weiterleitung von Anträgen auf Feststellungen und Leistungen, Hilfestellung für Bundesverwaltungsämter, Einholung von Beweismitteln, Anhörungen, Verwaltung der Vertriebenenakten/Abgabe von Akten und Erteilung von Auskünften.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Zuständigkeit der o.g. Aufgaben ist auf die Bundesverwaltungsämter übergegangen. Es werden lediglich Arbeiten in ganz geringem Umfang vorgenommen. Diese sind: Entgegenahme und Weiterleitung von Anträgen auf Feststellungen und Leistungen, Hilfestellung für Bundesverwaltungsämter, Einholung von Beweismitteln, Anhörungen, Verwaltung der Vertriebenenakten/Abgabe von Akten und Erteilung von Auskünften.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8333/show